Fristverlängerung bei den Vorschriften bei Zolldokumenten im Verkehr aus Italien

24.11.2020
Ende 2019 haben wir Sie mit nachstehendem Schreiben über wichtige Änderungen bezüglich Zolldokumenten im Verkehr von Italien informiert.
Die Umstellung ist noch immer hängig und wurde bis vorerst 31.1.2021 verschoben.
Wir halten Sie hier informiert über die Situation.

Im kommerziellen Warenverkehr aus Italien gibt es per Januar 2020 massgebende Veränderungen bei den Vorschriften für Präferenznachweise und Zolldokumente. Das neue Gesetz ist per 20.1.2020 rechtskräftig.

Bei Nachkontrollen der Italienischen Zollbehörden wurde festgestellt, dass viele Waren nicht die erforderlichen Eigenschaften oder Ursprungsanforderungen erfüllten und fälschlicherweise EUR 1 Zertifikate ausgestellt und von den Zollämtern beglaubigt wurden.

Der Italienische Staat verlangt, dass alle Italienischen Exporteure per Januar 2020 den Status ermächtigter Ausführer besitzen.

Bei Warensendungen mit einem Warenwert von unter EUR 6‘000.00 genügt wie bis anhin die Ursprungserklärung. Einzige Anforderung ist eine Original-Rechnung mit Original Unterschrift.

Bei einem Warenwert von über EUR 6‘000.00 ist es nach wie vor möglich, ein EUR 1 zu erstellen. Dieses muss aber vor dem Grenzübertritt vom Italienischen Zoll beglaubigt werden.

Es wird deshalb empfohlen, den Status ermächtigter Ausführer zu beantragen, um die eher umständliche Vorabfertigung von EUR 1-Zertifikaten zu umgehen. Voraussetzung zum Beantragen des Status „ermächtigter Ausführer“ ist:

1. Die regelmässige Ausfuhr von Waren
2. Der Besitz von ausreichenden Nachweisen über die
Ursprungseigenschaften der Erzeugnisse

Sollte beim Grenzübertritt kein bereits vom Italienischen Kontrollzollamt gestempeltes EUR 1 oder eine Handelsrechnung mit Ursprungserklärung und der Nummer des ermächtigten Ausführers vorliegen, kann der LKW mehrere Tage durch die Zollbehörden blockiert werden. Dies bringt enorme Standgeld-Kosten mit sich. Des Weiteren fallen Zollkosten an, sollten die nötigen Dokumente nicht innert 4 Tagen bereitgestellt werden.

Wir bitten Sie, ihre Lieferanten auf diese Thematik aufmerksam zu machen. Die Anforderungen und Schreiben der Italienischen Behörden liegen uns in schriftlicher Form vor (in Italienisch) und können Ihnen auf Wunsch nachgereicht werden.

Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.