NEUE VORSCHRIFTEN IN DER VOLKSREPUBLIK CHINA BEZÜGLICH DATEN AUF DOKUMENTEN

18.06.2018
Die Verwaltung der Volksrepublik China hat mit Bestimmung Nr. 56 (2017) Anpassungen bezüglich Daten auf Import- wie Export-relevanten Daten auf Ladungs-Manifesten bekanntgegeben.

Strengere Vorschriften bei der Daten-Deklaration erlauben den Zollbehörden in der Republik China eine Verbesserung der Sicherheit bei den Risikokontrollen im Seeverkehr von und nach China.

Die hauptsächlichen Veränderungen sind wie folgt:

* Durchsetzung einer Frist für die Abgabe von Dokumenten (24 Stunden vor dem Verlad) für Güter (lokale Importe + Umschlag) welche in allen chinesischen Häfen entladen werden.

* Im Original eingereichte Dokumente müssen eine detaillierte, komplette und genaue Warenbeschreibung enthalten (die Daten müssen mit allen Bills of Lading übereinstimmen). Siehe „Akzeptierte/nicht akzeptierte“ Warenbeschreibung.

* Folgende zusätzliche Daten müssen neu aufgeführt sein:

Für den Versender:
Firmen-Nummer* (zwingend) – (*Anmerkung Nauta SA: MWST-Nummer wird empfohlen)
Telefon Nummer (zwingend)
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (optional)

Für den Empfänger:
Firmenname (zwingend, wenn B/L nicht „TO ORDER“ ausgestellt sind)
Firmen-Nummer* (zwingend, wenn B/L nicht „TO ORDER“ ausgestellt sind)
Telefon-Nr. (zwingend, wenn B/L nicht „TO ORDER“ ausgestellt sind)
Kontaktperson, Name und Tel.-Nr. (zwingend, wenn B/L nicht „TO ORDER“ ausgestellt sind)
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (optional)

Für den Notify:
Firmen-Nummer* (zwingend, wenn Empfänger auf B/L „TO ORDER“ lautet)
Telefon Nummer (zwingend, wenn Empfänger auf B/L “TO ORDER” lautet)

Das neue Gesetz tritt am 1.6.2018 in Kraft (Datum des Verlads am ausländischen Verschiffungshafen für Sendungen nach China / am Verschiffungshafen in China für Sendungen, welche China verlassen). Es gibt keine Kulanzfrist.