NEUE VORSCHRIFTEN IN DER VOLKSREPUBLIK CHINA BEZÜGLICH DATEN AUF DOKUMENTEN
Strengere Vorschriften bei der Daten-Deklaration erlauben den Zollbehörden in der Republik China eine Verbesserung der Sicherheit bei den Risikokontrollen im Seeverkehr von und nach China.
Die hauptsächlichen Veränderungen sind wie folgt:
* Durchsetzung einer Frist für die Abgabe von Dokumenten (24 Stunden vor dem Verlad) für Güter (lokale Importe + Umschlag) welche in allen chinesischen Häfen entladen werden.
* Im Original eingereichte Dokumente müssen eine detaillierte, komplette und genaue Warenbeschreibung enthalten (die Daten müssen mit allen Bills of Lading übereinstimmen). Siehe „Akzeptierte/nicht akzeptierte“ Warenbeschreibung.
* Folgende zusätzliche Daten müssen neu aufgeführt sein:
Für den Versender:
Firmen-Nummer* (zwingend) – (*Anmerkung Nauta SA: MWST-Nummer wird empfohlen)
Telefon Nummer (zwingend)
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (optional)
Für den Empfänger:
Firmenname (zwingend, wenn B/L nicht „TO ORDER“ ausgestellt sind)
Firmen-Nummer* (zwingend, wenn B/L nicht „TO ORDER“ ausgestellt sind)
Telefon-Nr. (zwingend, wenn B/L nicht „TO ORDER“ ausgestellt sind)
Kontaktperson, Name und Tel.-Nr. (zwingend, wenn B/L nicht „TO ORDER“ ausgestellt sind)
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (optional)
Für den Notify:
Firmen-Nummer* (zwingend, wenn Empfänger auf B/L „TO ORDER“ lautet)
Telefon Nummer (zwingend, wenn Empfänger auf B/L “TO ORDER” lautet)
Das neue Gesetz tritt am 1.6.2018 in Kraft (Datum des Verlads am ausländischen Verschiffungshafen für Sendungen nach China / am Verschiffungshafen in China für Sendungen, welche China verlassen). Es gibt keine Kulanzfrist.